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Warum brauchen wir noch einen e.V.? Wir haben doch schon einen!

Die Frage ob ein Stamm einen (zusätzlichen) e.V. (zum bisher evtl. schon bestehenden Förderverein) benötigt, kann letztlich nur der Stamm selbst entscheiden. Die Empfehlung von uns ist ein eindeutiges JA.

Wir wollen hier kurz erklären warum – und im gesamten Text Euch eine Hilfestellung geben, was die Unterschiede sind und wie Ihr einen solchen e.V. gründen könnt.

Der Aufwand einen Verein zu gründen hält sich im Rahmen. Die einfache Form eines Vereins ist eine Mustersatzung zu verwenden. Die hier ist eine leicht veränderte – auf die DPSG spezifizierte – Vorlage des bayerischen Finanzministeriums aus dem Jahr 2017. Das bedeutet, dass diese Satzung relative leicht genehmigt wird, solange nichts gestrichen wird, bzw. hinzugefügt wird, das den restlichen Inhalt verändert. Unsere Empfehlung ist es die Satzung so kurz wie möglich zu halten.

Die eigentliche “operative” Arbeit des Vereins ist nicht viel mehr, als das was Euere Kassenverwaltung heute schon macht. Auch Termine lassen sich wunderbar mit denen der Stammes- oder Bezirksversammlung kombinieren. Einen tadellosen Abschluss Eurer Kasse müsst Ihr heute schon abgeben. Die Gemeinnützigkeit ist generell keine Verpflichtung (gibt auch aber die Chance für Zuwendungen entsprechende Bescheinigungen auszustellen).

Das wichtigste: der Stamm oder der Bezirk sind keine eingetragenen Vereine, damit keine juristischen Personen. Die Haftung Eures Tuns – und Nicht-Tuns – liegt immer bei einzelnen Personen. Beispielsweise: ihr bucht einen Platz/ein Haus / einen Reisebus. Ihr storniert die Buchung, dann ist die Person in der Haftung die die Buchung vollzogen hat – nicht automatisch der Stamm/Bezirk. Wenn ihr als Verein diese Buchung vornehmt und stornieren müsst, ist der Verein in der Haftung. Wichtig ist dann natürlich, dass ihr auch entsprechend als Verein auftretet beim Buchen. Das könnt ihr ganz leicht, in dem Ihr darauf besteht, dass bspw. in der Rechnungsanschrift der Verein in der ersten Zeile genannt wird, dass ihr im Schriftverkehr darauf achtet, dass im Brief oder der E-Mail der Rechtsträger erwähnt wird und auch hervorgeht, dass Ihr in dessen Namen handelt und handeln dürft.

Wir hoffen, dass wir damit Euch eine Hilfe anbieten können. Wenn Ihr Fragen habt bzw. Korrekturen oder Verbesserungsvorschläge einbringen wollt, sind wir Euch sehr dankbar.

Viele Grüße

Euer Diözesanvorstand (DPSG Diözesanverband München und Freising): Bianca, Matze, Andreas

Euer Jugendwerk-Vorstand (Jugendwerk Sankt Georg e.V.): Luki, Tobi, Matze

Aktualisiert am 23. August 2018

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