Mindestens 7 Mitglieder
Um einen Verein zu gründen, sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Diese sieben Mitglieder werden zu einer Gründungsversammlung einberufen.
Gründungsversammlung
Die Gründung eines Vereins beginnt mit der Gründungsversammlung. Zwei Hauptpunkte müssen in dieser Versammlung bearbeitet werden: 1. Wahlen durchführen 2. Satzung verabschieden
Gründungsprotokoll erstellen mit
1. Ort und Tag 2. Protokollführer und Versammlungsleiter 3. Wahlergebnissen und gefassten Beschlüssen 4. Name, Anschrift, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder 5. Unterschrift des Protokollführers und des ersten Vorsitzenden
Erstellung und Inhalt einer Vereinssatzung
§1 Vereinszweck §2 Name des Vereins §3 Sitz des Vereins §4 Bildung des Vereinsvorstandes §5 Ein- und Austrittsbestimmungen der Mitglieder §6 Angaben über Mitgliedsbeiträge §7 Angaben über die Einberufung von Mitgliederversammlungen §8 Bekanntgabe über die Beurkundung von Beschlüssen §9 Angaben über die Eintragung in das Vereinsregister
Wahl des Vorstands
Ebenfalls auf der Gründungsversammlung muss der Vorstand und alle Organe gewählt werden, die laut Satzung vorgesehen sind. Dabei werden die Vorschriften befolgt, die in der neuen Satzung beschlossen wurden. Der Wahlergebnisse müssen im Gründungsprotokoll festgehalten werden.
Anmeldung beim Vereinsregister/Registergericht
Vorstand meldet Verein beim Registergericht an: • schriftlich beglaubigte Erklärung unterschrieben von allen Vorstandsmitgliedern • Unterschriften vom Notar beglaubigen lassen • Vereinssatzung im Original mit Kopie • Kopien über die Bestellung des Vorstandes, Wahlprotokoll und Annahmeerklärung der gewählten Vorstandsmitglieder
Beglaubigung durch Notar und Amtsgericht
Die Beglaubigung der Unterschriften des Vorstands erfolgt durch die persönliche Vorlage der Ausweispapiere bei einem Notar. Satzung und Protokoll werden vom Notar an das Amtsgericht weitergeleitet. Sie werden jedoch nicht automatisch auf Rechtmäßigkeit geprüft!