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Neue AEJ und JBM Richtlinien

Der BJR hat Anfang 2018 neue AEJ und JBM Richtlinien auf den Weg gebracht. Für euch ändert sich aber erstmal nichts am Antragsverfahren. Wir haben eine Übergangszeit und stellen ab Oktober 2018 auf die neuen Formulare um.

Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:

  • Bagatellgrenze von 200€
  • pauschale 70% Förderung (durch freiwillige Arbeitsleistungen 100% möglich)
  • Neue Formulare (siehe unten)
  • Keine örtliche Beschränkung mehr
  • Fahrkosten steigen auf 35 ct/km
  • Kosten für TN, die nicht aus Bayern sind, können nicht mehr abgerechnet werden
  • Teilnehmendenlisten können am PC ausgefüllt werden und benötigen keine Unterschrift mehr

In den angehängten PDFs findet ihr mehr Infos zu den generellen Neuerungen und eine Hilfe zum Ausfüllen des Antrages

Aktualisiert am 1. April 2019

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