„Ein finanzieller Beitrag zur Förderung des BDKJ auf mittlerer Ebene ist durch den Pfarrbeitrag sicher zu stellen.“
(Leitlinien kirchlicher Jugendarbeit)
Einen Teil dieses Beitrages könnt ihr als Stamm in eurer Dekanatsvollversammlung beantragen. Auf dem Land ist der Bezirk Antragsteller. Da er für die Förderung kirchlicher Jugendarbeit vorgesehen ist, steht euch ein Teil dieses Beitrages zu. Über die Höhe entscheidet die Versammlung auf Antrag hin.