Was ist Jugendleitersonderurlaub?

Um ehrenamtliche Jugendarbeit zu ermöglichen und zu fördern, gibt es in Bayern das sogenannte Jugendarbeitfreistellungsgesetz. In ihm ist die Möglichkeit für JugendleiterInnen geregelt, sich für Zwecke eben dieser Jugendarbeit freistellen zu lassen. Dazu müssen sie sich in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis befinden. Für SchülerInnen gelten andere Regelungen.

Die Freistellung ist sowohl für ehrenamtliche Angebote der Jugendarbeit (also beispielsweise Sommerlager), als auch für Ausbildungstagungen und -veranstaltungen möglich.

Mehr Informationen findest du hier https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html

Aktualisiert am 26. Januar 2018

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