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Wie beantrage ich Jugendleitersonderurlaub?

Die Freistellung ist nicht nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann Jugendleitersonderurlaub pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen gewährt werden. Der größtmögliche Zeitraum, für den man insgesamt freigestellt werden kann, entspricht dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit.

Frist:

Anträge müssen dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn des Freistellungs-Zeitraumes zugehen, bitte denkt daher frühzeitig an die Beantragung.

Achtung:

Der Antrag kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Interessen im Wege stehen.

Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber (Möglichkeiten der Verdienstausfallerstattung siehe Verdienstausfall)

Beantragen kannst du den Sonderurlaub auf unserer Website http://www.dpsg1300.de/service/sonderurlaubverdienstausfall/?no_cache=1

Du kannst in dem Formular entweder dich oder gleich deinen Arbeitgeber als Empfänger angeben. Im Regelfall (Ausnahme Sommerferien) sollte der Antrag innerhalb einer Woche per Post vorliegen.

Aktualisiert am 26. Januar 2018

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