Hoffentlich kommt ihr nie in die Lage, ein Mitglied eures Stammes oder Bezirks aus dem Verband ausschließen zu müssen. Falls aber doch, findet ihr hier Grundsätze und Ansprechpartner für den Fall der Fälle.
„Der Ausschluss kann nur aus wichtigem Grunde nach Anhören der*des Betroffenen
ausgesprochen werden. Das Ausschlussverfahren wird in einer besonderen Ordnung geregelt, die Bestandteil dieser Satzung ist.“
Satzung der DPSG, Mai 2024