Führungszeugnis

Wer benötigt ein Erweitertes Führungszeugnis und wer nicht?

Jede/r LeiterIn einer Gruppe und jede/r HelferIn beispielsweise auf einem Zeltlager müssen ein Erweitertes Führungszeugnis beantragen und die Unbedenklichkeitserklärung – nicht das Zeugnis im Original! – seinem/ihrem Stammesvorstand vorlegen. So regelt es der §72a des SGB VIII und die Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen (kurz Präventionsordnung) des Erzbistums München und Freising im §7 (1) und (2).

Die Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Stammesvorsitzenden (nicht in München) regeln im Sinne des §72a Ausnahmen. Für die Gliederungen (Siedlungen/Stämme/Bezirke/Diözese) der DPSG gelten aber die Richtlinien der Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising und damit die Ausnahmen nicht. Somit benötigen fast alle im Stamm und in dessen Umfeld tätigen Personen ein erweitertes Führungszeugnis.

Dieses Schaubild zeigt euch, wie ihr vorgehen müsst um an ein Erweitertes Führungszeugnis/Unbedenklichkeitserklärung zu kommen: Schaubild_EFZ.pdf

Die Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses ist für ehrenamtliche Jugendleiter kostenlos. Um von den Kosten befreit zu werden müsst ihr dieses Formular ausfüllen und von einem Vorstand bestätigen lassen: Formular_Kostenbefreiung.pdf

Aktualisiert am 26. Januar 2018

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