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Berufsgenossenschaft für Leiterinnen und Leiter (ebenso Mitarbeitende, Vorstände, Referenten etc.)

Hier gilt ein besonderer Passus.

Wenn ihr als Ehrenamtliche im Namen und Auftrag der DPSG in eurer Funktion tätig seid, dann gibt es spezielle Zusätze in unserem Erzbistum München und Freising. Diese Versicherungen gelten selbstverständlich immer nur dann, wenn ihr dabei in eurer ehrenamtlichen Funktion seid, bei deren Ausübung der Schaden oder das Unglück etc. geschieht.

Hier gelten dann nämlich bei Unfällen zusätzlich die Regelungen der Berufsgenossenschaft. Wir sind als Ehrenamtliche, genauso wie die Hauptberuflichen und Hauptamtlichen Mitarbeitenden unseres Bistums über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert. Wie wenn euch an eurem Arbeitsplatz was passiert, kommt die VBG hier ins Spiel. Genauso gelten natürlich auch strenge Regeln, die es zu befolgen gilt (Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit) die aber letzten Endes selbstverständlich sein sollten.

Bei Schäden mit dem Fahrzeug, seid ihr, wenn ihr im Auftrag des Diözesanvorstandes von München und Freising unterwegs seid, über eine zusätzliche Dienstkasko-Versicherung versichert. Das ist von der Funktion her die gleiche, wie sie extra bei der Ecclesia abzuschließen ist, nur, dass sie eben schon pauschal existiert. Immer mit der Prämisse, dass ihr eine Bestätigung bzw. den Auftrag des Diözesanvorstandes hattet. Das Gleiche gilt für Stämme (Bestätigung durch den Pfarrer), Bezirk (Bestätigung erfolgt auch über das Diözesanbüro).

Wenn auf einem Lager oder einer Aktion des Diözesanverbandes München und Freising durch Sturm, Wasser oder Feuer Schäden an einem Zelt, Gebäude, etc. entstanden sind, sind diese ebenfalls durch eine Pauschalversicherung des Erzbistums München und Freising versichert.

Elektronikschäden sind nicht pauschal versichert. Elektronik kann aber im Vorfeld einer Aktion günstig versichert werden. Relativ wenig Aufwand und die Sicherheit im Nachgang, dass es versichert ist.

Wenn ihr als Ehrenamtliche in eurer Funktion eine Rechtsstreitigkeit habt, habt ihr ebenso Anrecht wie hauptberufliche oder hauptamtliche Mitarbeitenden auf einen Rechtsbeistand, der durch das Erzbistum gestellt wird.

Ebenso gibt es eine spezielle Haftpflichtversicherung des Erzbistums München und Freising. Diese kann man als eine Art „Veranstalter-Haftpflicht“ verstehen, das heißt, wenn ein Schaden passiert, der verhindert hätte werden können, keine höhere Gewalt dabei im Spiel war und der Verursachende nicht ausfindig gemacht werden kann bzw. nicht zahlen kann.

Aktualisiert am 14. Juli 2017

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