1. Zuhause
  2. Versicherung
  3. Muss ich eine Veranstaltung vorher anmelden?

Muss ich eine Veranstaltung vorher anmelden?

Nein.

Eine Veranstaltung der DPSG – Lager, Gruppenstunde, Schaulager, Fest, Wochenende (etc.) – ist immer als Veranstaltung versichert. Das heißt alle Teilnehmenden (egal ob Mitglied oder nicht, auch Teilnehmende mit Fluchthintergrund, Gäste, Besucher) sind versichert.

Auch der Veranstalter (Vorstand, Leiterrunde, Leitungsteam, Projektteam) ist versichert.

Inkludiert sind folgende Versicherungen:

In der Grundversicherung, die für euch besteht, ist eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Strafrechtsschutzversicherung für Leitungskräfte enthalten. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Es sind zudem nicht nur DPSG-Mitglieder auf euren Veranstaltungen über die Grundversicherung versichert, sondern auch alle Teilnehmenden und Gäste eurer Veranstaltungen.

Haftpflichtversicherung
Der Vertrag gewährt Versicherungsschutz für das gesetzliche Haftpflichtrisiko für die Aktivitäten der DPSG, seiner angeschlossenen Diözesanverbände, Bezirke, Stämme und Siedlungen sowie den unselbstständigen Einrichtungen. Mitversichert sind alle haupt-, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen.
Unfallversicherung
Durch diese Versicherung sind Unfälle abgedeckt, die bei einer DPSG-Aktivität oder auf dem Weg dorthin, bzw. von dort zurück, geschehen.
Straf-Rechtsschutzversicherung für Leitende
Der Straf-Rechtsschutz hilft vorwiegend bei der Abwehr von Strafverfolgung aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Versicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreites und Kautionen. Der Schutz erstreckt sich auch auf die europäischen Umländer.

Zusätzlich könntet ihr absichern:

Privathaftpflicht-Versicherung
Gruppierungen haben die Möglichkeit, ergänzend eine Privathaftpflicht-Versicherung für Teilnehmende abzuschließen, um Ansprüche der DPSG oder seiner haupt-, ehren- oder nebenamtlich Mitarbeitenden gegenüber den Teilnehmenden zu versichern (über die kombinierte Haftpflicht-Unfall-Versicherung). Sonstige Ansprüche Dritter sind subsidiär über den Sammelversicherungsvertrag der DPSG versichert.
Auslandsreisekranken-Versicherung
Der Versicherer erstattet, nach Vorleistung der eigenen Krankenversicherung, die Kosten für eine nach ärztlichem Urteil notwendige und angemessene, von einem approbierten und niedergelassenen Arzt während des Auslandsaufenthaltes durchgeführte Heilbehandlung ohne Summenbegrenzung. Hierzu gehören Aufwendungen für: Ambulante Behandlungen, Stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Rückführungskosten, Überführungskosten. Notfall-Service im Ausland Der Versicherer erbringt Service-Leistungen bzw. leistet Entschädigung bei bestimmten Notfällen, die dem Versicherten während einer Reise zustoßen.
Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland
Ausländische Gäste können für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland durch die Gastgeber versichert werden.
Kurzfristige Dienstreise-Fahrzeugversicherung
Kraftfahrzeuge, die für die DPSG eingesetzt werden, können durch diese Zusatzversicherung versichert werden. Sie kann abgeschlossen werden für Personen- und Lastkraftfahrzeuge bis 7,5 t, die nicht gewerblich gemietet sind.
Versicherungsschutz für geliehene Sachen
(z.B. für Zelt- und Lagermaterial/ Elektronik / Fahrräder) Vielfach werden für die Zeltlager genutzte Sachen geliehen oder gemietet bzw. von den Betreuenden zur Verfügung gestellt. Kommt es zu Schäden an diesen Sachen, so bietet die Haftpflicht-Versicherung in der Regel keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Damit der Veranstaltende bzw. Betreuende von dem Risiko, die Sachen ersetzen zu müssen, befreit sind, kann Versicherungsschutz für Sachschäden an diesen Gegenständen abgeschlossen werden.
Reisegepäck-Versicherung mit Fahrrad-Versicherung als Zusatzdeckung
Bei Reisen im In- und Ausland können Gepäckstücke der Teilnehmenden verloren gehen, gestohlen oder gar geraubt werden. Die Reisegepäck-Versicherung bietet weltweiten Schutz in diesen Fällen.
Zusatzdeckung: Fahrrad-Versicherung
Fahrräder können im Rahmen einer Zusatzdeckung mitversichert werden. Der Geltungsbereich ist hier allerdings auf Europa beschränkt.
Bootskasko- und Surfbrett-Versicherung
Der Abschluss einer Boots- und Surfbrett-Versicherung ist zu empfehlen, da z.B. in der Reisegepäck-Versicherung lediglich Falt- und Schlauchboote versichert sind. Außerdem wird dieser Versicherungsschutz oft von Verleihern gefordert.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Bei Teilnahme an einer Reise oder Veranstaltung mit hohem Teilnehmerbeitrag bzw. hoher Storno-Gebühr, kann es sinnvoll sein, eine Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt. Dabei ist es kein Unterschied, ob eine Reise gar nicht angetreten wurde oder ob sie vorzeitig beendet werden musste.
Insolvenz-Versicherung / Reisepreissicherung
Details hierzu findet ihr in der "Zielsicher"-Broschüre.

Formular: Antrag_Freizeiten_Ecclesia_dpsg_105301_0217_a.pdf

Aktualisiert am 19. Juli 2017

War dieser Artikel hilfreich?

Verwandte Artikel

Einen Kommentar hinterlassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.