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Dienstkasko (Auto)

  • Versicherung: VKB
  • Meldung an Diözesanbüro, Geschäftsführung
  • Nach Bestätigung durch Diözesanvorstand und Jugendamtsleitung, geht die Schadensmeldung über die Erzbischöfliche Finanzkammer an die VKB  – keine Voranmeldung nötig
  • Fahrzeug muss im Auftrag der DPSG unterwegs gewesen sein, Unterschrift von Vorstand und Jugendamtsleitung
Aktualisiert am 14. Juli 2017

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