- Versicherung: VKB
- Meldung an Diözesanbüro, Geschäftsführung
- Nach Bestätigung durch Diözesanvorstand und Jugendamtsleitung, geht die Schadensmeldung über die Erzbischöfliche Finanzkammer an die VKB – keine Voranmeldung nötig
- Fahrzeug muss im Auftrag der DPSG unterwegs gewesen sein, Unterschrift von Vorstand und Jugendamtsleitung
Dienstkasko (Auto)
Aktualisiert am 14. Juli 2017