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Sturm, Wasser, Feuer

  • Versicherung: VKB
  • Meldung an Diözesanbüro, Geschäftsführung
  • Nach Bestätigung durch Diözesanvorstand und Jugendamtsleitung, geht die Schadensmeldung über die Erzbischöfliche Finanzkammer an die VKB
Aktualisiert am 14. Juli 2017

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