Das muss ich als Vorstand wissen

Zum 30.09.2014 erließ der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, die „Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung)“.

Die DPSG ist ein katholischer Jugendverband und als solcher Mitglied im Bund der Deutschen Katholischer Jugend (BDKJ). Die DPSG betrachtet sich als ein Verband der katholischen Kirche. Daher gilt die Präventionsordnung für alle Stämme und Bezirke, die dem DPSG Diözesanverband München und Freising angehören.

Die Präventionsordnung im originalen Wortlaut findet ihr hier www.erzbistum-muenchen.de/media/media28952320.PDF.

Als Arbeitshilfe für ehrenamtliche Jugendleiter wurde die Handreichung  „Miteinander achtsam Leben“ veröffentlicht, auf welche sich alles weitere Vorgehen in der DPSG bezieht.

Aus der Präventionsordnung ergeben sich drei gleichermaßen wichtige Aspekte:

 

  •  Schulung von ehrenamtlichen Jugendleitern zur Prävention sexualisierter Gewalt
  •  Vorzeigen eines erweiterten Führungszeugnisses
  •  Unterschreiben einer Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
Aktualisiert am 25. Januar 2018

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