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Eintragungskosten des Vereins

Kosten entstehen für den eingetragenen Verein sowohl beim Notar für alle Anmeldungen als auch beim Amtsgericht für die einzelnen Registereintragungen.

Bei gemeinnützigen Vereinen fallen für die Anmeldung beim Notar in der Regel Kosten in Höhe von 30 Euro zzgl. MwSt. an, unabhängig davon, ob es sich um eine erstmalige oder spätere Anmeldung handelt.

Die Ersteintragung beim Gericht kostet 75 Euro zuzüglich Bekanntmachungskosten. Für spätere Eintragungen fallen beim Gericht Kosten in Höhe von 50 Euro zuzüglich geringfügige Bekanntmachungskosten, die örtlich variieren, an. Die Kosten beim Notar liegen höher, wenn mehrere Änderungen (zum Beispiel neuer Vorstand und Satzungsänderungen) angemeldet und eingetragen werden.

Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entstehen beim Finanzamt keine Kosten.

Aktualisiert am 19. Juli 2017

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