Wenn du einen Antrag auf Jugendleitersonderurlaub gestellt hast und dein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung geleistet hat (freiwillig), gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall beim BJR (Bayrischen Jugendring) zu stellen.
Achtung: Das ist nur möglich, wenn es sich bei der Veranstaltung um eine Ausbildungsveranstaltung gehandelt hat.