Ausbildung

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört unter Anderem „die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes“. Dies gilt sowohl für Stammes-, als auch für Bezirks- und Diözesanvorstände.

(Satzung der DPSG, Stand 2017)

Das beudetet nicht, dass ihr die komplette Ausbildung selbst machen müsst. Jedoch müsst ihr dafür Sorge tragen, dass Ausbildung stattfindet und euere Leiterinnen und Leiter auch daran teilnehmen.

Konkreter heißt das:

„Der Stammesvorstand ist in seinem Stamm für die Ausbildung der Leiterinnen und
Leiter verantwortlich. Das heißt, er achtet darauf, dass alle Leiterinnen und Leiter die
Woodbadge-Ausbildung, die die Basisausbildung für alle Leitenden in der DPSG ist,
abschließen.
Außerdem liegen der Einstieg und die Praxisbegleitung in der direkten Verantwortung
des Stammesvorstandes.“

(Arbeitshilfe für Stammesvorstände zum Einstieg und Praxisbegleitung, Stand 2013)

Max Margreiter Bildungsreferent

Aktualisiert am 22. August 2018

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