Was muss ich als Vorstand tun?

Allgemein gitl auch für euch das Prinzip der Datensparsamkeit. Ihr solltet also vor allem dafür Sorge tragen, dass eure LeiterInnen nur mit den Informationen arbeiten, die sie auch benötigen. Ein einfaches Beispiel: wenn ihr auf Sommerlager fahrt, sollte ein/e Leiter/in die Anmeldungen verwalten und darauf Zugriff haben. Die Küche beispielsweise benötigen aber spezielle Informationen wie Allergien etc. Diese kann die eine Person, die die Gesamtliste verarbeitet, an die Küche weitergeben. Irrelevant sind für das Kochteam jedoch Informationen wie z.B. die Kontoverbindung der Teilnehmenden. Diese braucht nur die Kasse. Alle anderen LeiterInnen, die auf das Lager mitfahren sollten jeweils nur mit den Informationen, die sie benötigen, oder mit keinen Informationen versorgt werden.

Insgesamt dürfen maximal 10 Personen reglmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Seid ihr über dieser Grenze, müsst ihr eine/n Datenschutzbeauftragte/n bestellen.

Außerdem ist es wichtig, dass eure Homepage gemäß den neuen Richtlinien funktioniert. Das heißt unter anderem, dass ihr unter einem extra Reiter zusammenfassen müsst, was ihr für Daten erhebt.

Die Bundesebene der DPSG hat dazu viele Informationen gesammelt. Ihr könnt sie unter der häufig aktualisierten Seite https://dpsg.de/de/fuer-mitglieder/datenschutz-heute/faq.html finden.

Aktualisiert am 22. August 2018

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