• Material im Diözesanbüro

    Wir haben einiges an Öffentlichkeitsmaterial, das wir euch leihen können. Unter anderem: -Visitenkarten der Stämme -DPSG Flyer -Info-Plakate (u.a. zu den Strukturen von Verband und Stamm, Woodbadge, Ziele und Prinzipien) -Diverse Roll-Ups (u.a. zu den Stufen der DPSG und den FAK`s) -Verkehrsschilder im Pfadfinder-Stil -DPSG-Schriftzug auf PVC-Plane -„Exit the Tent“-Plakat…

  • Logogenerator DPSG

    Eine solide Anlaufstelle für Vorlagen etc. ist die Homepage unserer Bundesebene. Dort findet ihr unter anderem auch einen Logo-Generator. Mit dessen Hilfe könnt ihr das DPSG-Logo durch einen Schriftzug eures Stammes- oder Bezirksnamens ergänzen: https://dpsg.de/de/fuer-mitglieder/oeffentlichkeitsarbeit.html

  • Neue EU-Datenschutzrichtlinie

    Im Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Kirchliche DatenschutzGesetz (KDG) in Kraft getreten. Da Datenschutz auch in unserem Kontext, also bei den Pfadfindern, in unseren Stämmen oder e.V.s, präsent ist, sollten auch wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Weiterführende Infos für euch Vorstände haben wir in…

  • Wie stelle ich den Antrag?

    Den Antrag kannst du mit dem Antragsformular des BJR (Bayrischer Jugendring) stellen (siehe unten). Er muss dann zu uns ins Diözesanbüro geschickt werden und landet dann bei unserer Landesstelle und dann beim BJR. Anschrift des Diözesanbüros Wichtig: Wir brauchen sowohl den Antrag als auch den passenden Anhang aus der Excel-Mappe…

  • Was ist Verdienstausfall?

    Wenn du einen Antrag auf Jugendleitersonderurlaub gestellt hast und dein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung geleistet hat (freiwillig), gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall beim BJR (Bayrischen Jugendring) zu stellen. Achtung: Das ist nur möglich, wenn es sich bei der Veranstaltung um eine Ausbildungsveranstaltung gehandelt hat.

  • Was ist Jugendleitersonderurlaub?

    Um ehrenamtliche Jugendarbeit zu ermöglichen und zu fördern, gibt es in Bayern das sogenannte Jugendarbeitfreistellungsgesetz. In ihm ist die Möglichkeit für JugendleiterInnen geregelt, sich für Zwecke eben dieser Jugendarbeit freistellen zu lassen. Dazu müssen sie sich in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis befinden. Für SchülerInnen gelten andere Regelungen. Die Freistellung ist…

  • Wie beantrage ich Jugendleitersonderurlaub?

    Die Freistellung ist nicht nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann Jugendleitersonderurlaub pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen gewährt werden. Der größtmögliche Zeitraum, für den man insgesamt freigestellt werden kann, entspricht dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Frist: Anträge müssen dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn des…

  • Das muss ich als Vorstand wissen

    Zum 30.09.2014 erließ der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, die „Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung)“. Die DPSG ist ein katholischer Jugendverband und als solcher Mitglied im Bund der Deutschen Katholischer Jugend (BDKJ). Die DPSG betrachtet sich als ein Verband der katholischen…